Schweiz — Hilfe & Orientierung
Behörden & Leistungen: welche Ansprüche möglich sind (Schweiz)
Diese Seite beantwortet eine praktische Frage: „Welche Leistungen/Ansprüche sind überhaupt möglich – und wer ist zuständig?“
In der Schweiz liegen Leistungen oft in mehreren Bereichen gleichzeitig: AHV (1. Säule), Pensionskasse/BVG (2. Säule), Säule 3a/3b und ggf. Unfallversicherung UVG. Dazu kommen Ergänzungsleistungen sowie kantonale/kommunale Unterstützung.
3 Prinzipien, die Ansprüche retten
- Mehrere „Töpfe“ prüfen: AHV ≠ Pensionskasse ≠ Säule 3 ≠ UVG.
- Zivilstand zählt: Ehe/eingetragene Partnerschaft eröffnet AHV-Renten; Konkubinat meist nicht (Ausnahmen eher in Kassen-Reglementen).
- Unfall-Spur: Bei Unfall kann UVG/SUVA zusätzliche Renten auslösen.
Überblick: wo Leistungen typischerweise liegen
Eine schnelle Landkarte der wichtigsten Stellen und Leistungen.
AHV (1. Säule): Hinterlassenenrenten
Witwen-/Witwerrente und Waisenrente (je nach Voraussetzungen).
ch.ch — HinterlassenenrentenPensionskasse (BVG/2. Säule)
Rente oder Kapital für Hinterbliebene gemäss Reglement (oft entscheidend).
Säule 3a/3b (Bank/Versicherung)
Vertraglich: Begünstigtenordnung und Auszahlung hängen vom Produkt/Vertrag ab.
Unfallversicherung (UVG/SUVA)
Bei unfallbedingtem Ereignis: Hinterlassenenrenten möglich (zusätzlich zur AHV).
SUVA — Unfallversicherung (Übersicht)Ergänzungsleistungen (EL)
Wenn Renten und Einkommen nicht reichen: EL können die Existenz sichern (Bedingungen).
AHV/IV — ErgänzungsleistungenKanton/Gemeinde
Sozialdienst/Sozialhilfe, Beratung, lokale Unterstützungen und Kostenfragen (stark kantonal/kommunal).
In 2 Minuten klären: wer ist zuständig?
Mini-Entscheidungsbaum: die richtige Tür zuerst.
1) Ehe oder eingetragene Partnerschaft?
Das ist oft der Schlüssel zur AHV-Witwen/Witwer-Rente. Im Konkubinat gibt es in der Regel keine AHV-Hinterlassenenrente (mögliche Leistungen können aber über Pensionskasse/Versicherung bestehen).
2) Gibt es Kinder (minderjährig oder in Ausbildung)?
Dann sind Waisenrenten relevant. Häufig bis 18, bei Ausbildung bis maximal 25 (Regeln prüfen).
3) War die Person erwerbstätig mit Pensionskasse (BVG)?
Kontaktieren Sie die Pensionskasse (meist über Arbeitgeber-Unterlagen). Entscheidend ist das Reglement: Rente/Kapital, Anerkennung von Partnern, Fristen, Nachweise.
4) War ein Unfall oder eine Berufskrankheit beteiligt?
Dann: UVG/SUVA bzw. UVG-Versicherer prüfen. UVG-Hinterlassenenrenten können zusätzlich wirken.
Die eine Frage, die alles ordnet
AHV: Hinterlassenenrenten (Witwe/Witwer/Waisen)
1. Säule: staatliche Rente für Hinterbliebene – Voraussetzungen sind entscheidend.
Die AHV kennt Hinterlassenenrenten, um Einkommensausfälle abzufedern. Ob und in welcher Form eine Leistung möglich ist, hängt u. a. vom Zivilstand und von Kindern ab.
Was Sie in einem Anruf erreichen sollten
Unfallversicherung UVG/SUVA: Hinterlassenenrenten
Wenn ein Unfall (oder berufsbedingter Zusammenhang) vorliegt, kann UVG zentral sein.
Bei unfallbedingtem Ereignis kann die Unfallversicherung (UVG) Leistungen für Hinterbliebene vorsehen. Zuständig ist je nach Arbeitgeber/Branche die SUVA oder ein anderer UVG-Versicherer.
Die wirksamste Frage an UVG/SUVA
Pensionskasse (BVG): Rente/Kapital für Hinterbliebene
2. Säule: oft der größte Hebel – aber reglementiert (Kasse entscheidet mit).
Die Pensionskasse kann eine Hinterlassenenrente und/oder ein Kapital vorsehen. Die Details stehen häufig im Reglement der Kasse (nicht überall identisch).
Wichtig (auch bei Konkubinat)
Ziel der Anfrage: eine schriftliche Antwort mit Leistungen, Voraussetzungen, Unterlagen, Fristen und Bearbeitungsdauer.
Säule 3a/3b: Bank/Versicherung (Vertrag & Begünstigte)
Vertraglich geregelt – oft schnell, wenn Begünstigte klar sind.
Säule 3a und 3b laufen über Bank oder Versicherung. Entscheidend ist: Produktart, Begünstigtenordnung und ggf. eine Begünstigungserklärung.
Beste Frage an Bank/Versicherung
Tipp: Fragen Sie explizit, ob ein Erben-/Erbbescheinigungsnachweis nötig ist. Das variiert je nach Produkt und Konstellation.
Ergänzungsleistungen (EL): wenn Renten nicht reichen
EL können existenzsichernd sein – stark abhängig von Einkommen/Vermögen.
Wenn Renten und Einkommen die Lebenshaltung nicht decken, können Ergänzungsleistungen (EL) in Frage kommen. EL sind bedarfsabhängig und erfordern eine Prüfung von Einkommen und Vermögen.
EL-Frage (kurz & wirksam)
Kanton/Gemeinde: Sozialdienst, Unterstützung, Kosten
Wenn es finanziell eng wird: lokal nach Unterstützung fragen (stark unterschiedlich).
Unterstützung jenseits von AHV/PK/Versicherung ist in der Schweiz häufig kantonal und kommunal organisiert (Sozialdienst/Sozialhilfe, Beratungsstellen, ggf. Hilfe bei besonderen Belastungen). Regeln und Umfang unterscheiden sich deutlich.
Formulierung, die funktioniert (Sozialdienst/Gemeinde)
Hinweis: Auch wenn es keine „bundesweite Standardleistung“ gibt, kann lokales Case-Management sehr hilfreich sein (Anträge bündeln, Zuständigkeiten klären).
Erbschaft & Steuern: kantonale Regeln (ch.ch)
Wichtig: Erbschaftssteuer ist kantonal, nicht bundesweit einheitlich.
In der Schweiz gibt es keine bundesweite Erbschaftssteuer. Ob und wie eine kantonale Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Kanton und Verwandtschaftsgrad ab.
ch.ch — Wer erbt wie viel? (Grundlagen)
ch.ch — Erbbescheinigung (Wozu, wann nötig)
Beste Frage (ohne „Ablauf-Debatte“)
Unterlagen: damit Stellen schnell Ja/Nein sagen
Keine „Checkliste für Schritte“ – nur das, was Ansprüche rasch prüfbar macht.
- Offizieller Nachweis (Urkunde/Bestätigung) + Ausweis der antragstellenden Person.
- AHV-Nummer der betroffenen Person und wenn möglich der Antragstellenden.
- Nachweis der Beziehung (Ehe/Partnerschaft, Kinder/Unterhalt) je nach Leistung.
- „Pfeiler-Info“: Name/Adresse der Ausgleichskasse, Pensionskasse, Bank/Versicherung (3a/3b), UVG-Versicherer.
- Finanzunterlagen (nur falls EL/Sozialhilfe): Einkommen/Vermögen gemäss Anforderungen der zuständigen Stelle.
Anti-Blockade-Tipp
Copy-&-Paste Fragen (wirksam, klar, vollständig)
Ziel: Leistungen + Bedingungen + Unterlagen + Fristen + Follow-up.
AHV (Ausgleichskasse)
«Besteht Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente (Witwe/Witwer/Waisen)? Ab wann, ungefähr in welcher Höhe, welche Unterlagen genau und welches Aktenzeichen für das Follow-up?»
Pensionskasse (BVG)
«Welche Hinterlassenenleistungen sieht euer Reglement vor (Rente/Kapital, Kinder)? Welche Voraussetzungen gelten (inkl. Partnerregel bei Konkubinat), welche Unterlagen sind nötig und wie lange dauert die Bearbeitung?»
UVG/SUVA (Unfall)
«Fällt der Fall unter UVG? Welche Hinterlassenenleistungen sind möglich, wie wird berechnet, welche Unterlagen braucht ihr und wie läuft das Follow-up (Aktenzeichen/Kontakt)?»
Bank/Versicherung (Säule 3a/3b)
«Handelt es sich um 3a oder 3b? Wer ist Begünstigter gemäss Vertrag/Ordnung? Welche Dokumente sind erforderlich und wann wird ausbezahlt?»
EL / Sozialdienst (wenn knapp)
«Könnten EL oder lokale Unterstützung grundsätzlich in Frage kommen? Welche Stelle ist zuständig und welche Unterlagen werden exakt verlangt?»
Häufige Fehler, die Ansprüche kosten
Das sind „Leistungs-Fallen“ – keine Prozess-Schritte.
- Nur auf AHV schauen und Pensionskasse + Säule 3 vergessen.
- Konkubinat mit „automatischem Anspruch“ verwechseln (AHV meist nein; PK ggf. ja – reglementabhängig).
- Unfallspur ignorieren: UVG kann zusätzliche Renten auslösen.
- Vage Auskünfte akzeptieren: immer auf Leistungen + Bedingungen + Unterlagen + Fristen + Aktenzeichen bestehen.
- „Info“ ohne Antrag/Dossier: ohne Referenz bewegt sich oft nichts.
Goldene Regel