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Was tun nach einem Todesfall (Schweiz)

Wenn Sie gerade einen Todesfall erleben: Gehen Sie Schritt fĂŒr Schritt vor. In der Schweiz sind einige Dinge zeitnah (Todesfeststellung, Zivilstand, Organisation der Bestattung), andere können warten (Nachlass, KĂŒndigungen, Inventar). Diese Seite ist eine praktische Checkliste fĂŒr die Deutschschweiz — mit möglichen Unterschieden je nach Kanton und Gemeinde.

Zuerst lesen (wenn Sie unter Schock stehen)

Sie mĂŒssen heute nicht alles erledigen. FĂŒr die nĂ€chsten Stunden reichen 3 Ziele: (1) Sicherheit/Notfall, (2) Ă€rztliche Todesfeststellung, (3) klĂ€ren, wer Zivilstand/ÜberfĂŒhrung/weitere Schritte koordiniert.

Notfallnummern (Schweiz)

  • 144: SanitĂ€t / medizinischer Notfall
  • 117: Polizei (Gefahr, Verdacht, Sicherheit)
  • 118: Feuerwehr
  • 112: allgemeiner Notruf (wenn Sie unsicher sind)
  • 143: Die Dargebotene Hand (24/7, Zuhören)
  • 145: Tox Info (Vergiftungen)

Wenn die Todesursache unklar ist oder Sie etwas UnnatĂŒrliches vermuten: nichts verĂ€ndern und 117 oder 112 anrufen.

Das Minimum fĂŒr heute

  • Eine „Pilotperson“ bestimmen (Sie oder eine nahestehende Person), die alles bĂŒndelt.
  • Den Ă€rztlichen Totenschein (Todesbescheinigung) erhalten oder wissen, wann er ausgestellt wird.
  • Wissen, wo sich der/die Verstorbene befindet (Spital/Pflegeheim/Totenhaus) und wer die nĂ€chsten Schritte koordiniert (Gemeinde/Bestatter).
  • Wohnung sichern (SchlĂŒssel, Haustiere, Fenster) und wenn möglich Post holen.

Mini-Anker (30 Sekunden)

FĂŒsse auf den Boden. 4 Sekunden einatmen, 6 Sekunden ausatmen (x3). Sagen Sie sich: „Nur den nĂ€chsten kleinen Schritt, nicht alles auf einmal.“

Schnelle Orientierung: der „Schweiz“-Zeitplan

Wenn Sie das GefĂŒhl haben, zu spĂ€t zu sein: Nein. Die meisten Familien verteilen diese Schritte ĂŒber mehrere Tage.

Stunden 0–6

  • Notfall / Sicherheit je nach Situation (144/117/112).
  • Ärztliche Todesfeststellung (Arzt, Spital, Pflegeheim).
  • KlĂ€ren, wer ÜberfĂŒhrung/weitere Schritte koordiniert.

Tage 1–2

  • Kontakt mit Gemeinde und/oder Bestattungsunternehmen.
  • Meldung beim Zivilstandsamt (oft ĂŒber Institution/Bestatter, aber nicht immer).
  • Grundentscheide: Erd- oder Feuerbestattung, Ort, Abschied/Feier.
  • Wohnung und Post sichern, zentrale Bank/Versicherungen informieren.

Woche 1

  • Mehrere Exemplare/AuszĂŒge der Todesurkunde besorgen.
  • AHV/IV (bei Rente), Arbeitgeber/Pensionskasse (BVG), Versicherungen (Leben, Hausrat, Auto).
  • Inventar beginnen: Konten, VertrĂ€ge, Schulden, Abos (ohne zu hetzen).

Innerhalb von 3 Monaten

  • Nachlass: Testament/Ehe- oder Erbvertrag, Nachweise (je nach Kanton), vollstĂ€ndigeres Inventar.
  • „Langsame“ KĂŒndigungen (Abos, NebenvertrĂ€ge), sobald die Vertretungsbefugnis geklĂ€rt ist.
  • Steuern / grenzĂŒberschreitende Situation, falls relevant (GrenzgĂ€nger, Auslandkonten).
Die genauen AblĂ€ufe variieren je nach Kanton/Gemeinde, UmstĂ€nden des Todes (erwartet/plötzlich) und VerfĂŒgbarkeiten (Friedhof/Krematorium/Termin). Ziel ist Risikoreduktion — nicht alles sofort abzuschliessen.

1) Sofort: Sicherheit klÀren (je nach Ort des Todes)

Der Ort des Todes bestimmt, was in den ersten Stunden zu tun ist.

  • Zuhause (erwarteter Todesfall): Arzt (Hausarzt/Notfalldienst) anrufen fĂŒr die Todesfeststellung und den Ă€rztlichen Totenschein.
  • Zuhause (plötzlich / unklare Ursache): nichts verĂ€ndern, wenn ein unnatĂŒrlicher Tod möglich ist.144 / 112 und/oder 117 anrufen.
  • Im Spital: Das Team organisiert die ersten FormalitĂ€ten und erklĂ€rt die nĂ€chsten Schritte (Effekten, Aufbahrung, Dokumente).
  • Im Pflegeheim/Institution: Personal koordiniert Ă€rztliche Feststellung, Versorgung und erste administrative Schritte.
Zwei Fragen sofort: (1) Wer stellt den Totenschein aus/ĂŒbermittelt ihn? (2) Wer informiert Zivilstand/Gemeinde — und wann?

2) Ärztliche Todesbescheinigung erhalten

Ohne Àrztliche Feststellung steht vieles still (Zivilstand, Bestattung, Versicherungen).

In der Schweiz basiert die offizielle Registrierung auf einer Àrztlichen Todesbescheinigung. Bei unklarer Ursache können Behörden AbklÀrungen anordnen, was die Planung verzögern kann.

  • KlĂ€ren Sie, wer was ĂŒbermittelt: Oft ĂŒbernehmen Spital/Heim und/oder Bestatter die Meldung ans Zivilstandsamt — aber nicht ĂŒberall gleich.
  • Notieren Sie sofort: Datum/Uhrzeit, Ort, und Kontaktperson (Arzt/Institution).
  • Wenn Polizei/forensische AbklĂ€rung involviert ist: Fragen Sie, wann die Bestattung organisiert werden darf und wer den Zeitplan freigibt.
Tipp: Dokumente fotografieren/scannen (Totenschein, Ausweis) und einen einzigen Ordner anlegen (Papier + digital).

3) Meldung des Todesfalls: Zivilstandsamt, Gemeinde, Einwohnerdienst

Bezeichnungen variieren — wichtig ist, die zustĂ€ndige Stelle am Sterbeort zu identifizieren.

In der Regel erfolgt die Meldung beim zustĂ€ndigen Zivilstandsamt des Sterbeorts. Je nach Kanton/Gemeinde laufen Schritte zusĂ€tzlich ĂŒber die Gemeinde (Friedhof/Bestattung) oder einen Einwohnerdienst (Begriffe variieren).

  • Fragen Sie explizit: Wer meldet? (Spital/Heim, Angehörige, Bestatter) und innerhalb welcher Frist.
  • Bereit halten, was meist verlangt wird: IdentitĂ€t des/der Verstorbenen, Angaben zum Zivilstand (wenn vorhanden) und Dokumente je nach NationalitĂ€t.
  • Mehrere Exemplare/AuszĂŒge der Todesurkunde verlangen: Banken, Versicherungen, Pensionskasse, AHV/IV, Vermieter, Anbieter.
  • Wenn der Wohnort in einem anderen Kanton/Gemeinde war: Unterschiede prĂŒfen (manches lĂ€uft ĂŒber die Wohngemeinde).
Notieren Sie Dienststelle, Kontaktperson und Lieferzeit der Todesurkunde (Papier oder elektronisch je nach Praxis).

4) WĂ€hrend Sie warten: Checkliste „schĂŒtzen & vereinfachen“

Wenn Sie auf ein Dokument oder einen RĂŒckruf warten: kleine Schritte helfen und sind oft risikoarm.

  • Post & Briefkasten: Post tĂ€glich holen, Briefkasten absichern (MehrfamilienhĂ€user sind ein Risiko), alles mit Bank/Steuern/Versicherung separat sammeln.
  • SchlĂŒssel & ZugĂ€nge: SchlĂŒssel (Wohnung/Keller/Garage) sichern und eine Liste der ZugĂ€nge erstellen (Badge, Parkkarte, SchlĂŒsseltresor).
  • Haustiere / Pflanzen / TiefkĂŒhler: verhindert praktische Probleme und Kosten.
  • Liste der „3 wichtigsten“: (1) Hauptbank, (2) Krankenkasse/Zusatz, (3) Arbeitgeber/Pensionskasse (bei ErwerbstĂ€tigkeit) — notieren, wer was verlangt.
  • GrenzgĂ€nger / international: Auslandkonten oder Verpflichtungen (DE/FR/IT usw.) sofort notieren — das kann die Reihenfolge der Schritte Ă€ndern.
Ziel: Risiken reduzieren und nichts Wichtiges vergessen — nicht „alles erledigen“. KĂŒndigen/Schliessen kommt spĂ€ter.

5) Organisation: Gemeinde, Bestatter, Abschiedsfeier

In der Schweiz wird die Bestattung hÀufig auf Gemeindeebene koordiniert.

Viele Gemeinden bieten Bestattungsleistungen (Friedhof, Abdankungshalle, Koordination). Ein Bestattungsunternehmen kann ÜberfĂŒhrung, Bewilligungen, Koordination mit Friedhof/Krematorium sowie administrative Schritte ĂŒbernehmen.

  • Entscheiden: Erd- oder Feuerbestattung— und Ort (Friedhof/Krematorium) gemĂ€ss lokalen Regeln.
  • Art der Feier: religiös, weltlich, im kleinen Kreis oder separate Gedenkfeier (manchmal nach Beisetzung/Urnenbeisetzung).
  • WĂŒnsche des/der Verstorbenen prĂŒfen: VerfĂŒgung, Bestattungsvorsorge, FamilienwĂŒnsche, GrabstĂ€tte/Konzession.
Fristen: In manchen Gemeinden erfolgt die Beisetzung innerhalb weniger Tage; teils sind VerlĂ€ngerungen möglich (KĂŒhlung, Absprache mit Gemeinde). Regeln variieren: frĂŒh nach dem lokalen Rahmen fragen.

6) Kosten: Erlaubnis, es „einfach“ zu halten

Bestattungen in der Schweiz können teuer sein. Sie dĂŒrfen nach schlichten, gĂŒnstigeren Optionen fragen.

Die Kosten unterscheiden sich stark nach Kanton, Gemeinde, Anbieter und Auswahl (ÜberfĂŒhrung, Sarg/Urne, Feier, Anzeigen, Blumen, GrabgebĂŒhren, Stein usw.). Manche Gemeinden haben Basisleistungen und Tarife, andere weniger.

  • Einen schriftlichen, detaillierten Kostenvoranschlag verlangen und fragen: „Welche sind die einfachsten und gĂŒnstigsten Optionen?“
  • PrĂŒfen, was ĂŒber die Gemeinde enthalten ist (Raum, Koordination, GebĂŒhren) und was zusĂ€tzlich verrechnet wird.
  • Bei engem Budget: nach Gemeinde-/Kantonshilfe oder UnterstĂŒtzung durch Sozialdienste fragen (Praxis variiert).
Sie mĂŒssen Ihr GefĂŒhl nicht „beweisen“, indem Sie mehr ausgeben. Eine schlichte Abschiednahme kann sehr wĂŒrdig sein.

7) Zuerst informieren: Wohnung, Bank, Versicherungen

Starten Sie dort, wo Risiken und unnötige Kosten entstehen können.

  • Wohnung: sichern, SchlĂŒssel sammeln, Post holen, Haustiere prĂŒfen, Fenster/TĂŒren; Vermieter/Verwaltung informieren, wenn nötig.
  • Bank: Hauptbank kontaktieren (Konten, Karten, E-Banking). Konten werden oft bis zu Nachweisen im Nachlassprozess eingeschrĂ€nkt.
  • Versicherungen: Todesfall melden (Leben, Unfall/Krankenzusatz, Hausrat/Haftpflicht, Fahrzeug) und exakt klĂ€ren, welche Unterlagen benötigt werden.
  • Arbeitgeber (bei ErwerbstĂ€tigkeit): Schlusslohn, Leistungen, arbeitsbezogene Versicherungen, Lohnausweis, BVG ĂŒber Pensionskasse.
„Null-Stress“-Trick: eine Liste mit 4 Spalten — Stelle, Datum, Kontakt, nĂ€chster Schritt.

8) Leistungen & Renten: AHV/IV, Pensionskasse (BVG), SĂ€ule 3

In der Schweiz laufen viele AnsprĂŒche ĂŒber Vorsorgeeinrichtungen.

Angehörige können je nach Situation Anspruch auf Hinterlassenenleistungen haben (Ehegatte/eingetragene Partnerschaft, Kinder usw.): AHV (1. SÀule), BVG (2. SÀule) und teils private Versicherungen / SÀule 3a.

  • AHV/IV: Todesfall der zustĂ€ndigen Kasse melden (besonders bei laufender Rente). Danach Vorgehen fĂŒr Hinterlassenenrenten (Witwen/Witwer, Waisen) klĂ€ren.
  • Pensionskasse (BVG): Kasse (oder Arbeitgeber) kontaktieren und AnsprĂŒche (Rente/Kapital, Fristen, Unterlagen) erfragen.
  • SĂ€ule 3 / Lebensversicherung: VertrĂ€ge und BegĂŒnstigte identifizieren. Versicherer verlangen oft Todesurkunde + Ausweis + Formular.
  • 3a: Wenn keine Unterlagen auffindbar sind: KontoauszĂŒge prĂŒfen (regelmĂ€ssige Einzahlungen) und E-Mails (JahresbestĂ€tigungen).
Wichtig: Bedingungen und Leistungen hÀngen vom Familienstatus und vom jeweiligen System (AHV/BVG/Versicherer) ab. Bei komplexer Situation (Patchwork, Konkubinat, international) ist Begleitung sinnvoll.

9) Digitales Leben (Schweiz): E-Banking, SwissID, Anbieter

Erst schĂŒtzen, dann ordnen. Kein „Herumprobieren“ mit Passwörtern — das kann ZugĂ€nge blockieren.

  • Grundregel: nichts löschen und nicht alles hektisch zurĂŒcksetzen. Zuerst eine Liste der Konten/ZugĂ€nge erstellen (Bank, E-Mail, Telefon, Versicherungen, Steuern).
  • E-Banking: notieren, welche Banken betroffen sind (z. B. UBS, Credit Suisse, Raiffeisen, PostFinance, Kantonalbanken). Banken haben Nachlassprozesse und verlangen Todesurkunde + Nachweis der Vertretungsbefugnis (je nach Fall).
  • SwissID / eID / Portale: wenn SwissID oder kantonale/kommunale Portale genutzt wurden, notieren. ZugĂ€nge sind oft eng an die IdentitĂ€t geknĂŒpft.
  • Telefon & Anbieter: die Nummer/SIM kann fĂŒr Sicherheitscodes entscheidend sein. Vor KĂŒndigung zuerst den Anbieter kontaktieren, wenn 2FA/SMS genutzt wird.
  • E-Mail: E-Mail ist hĂ€ufig der „SchlĂŒssel“ (Rechnungen, BestĂ€tigungen, Banking). Zugang schĂŒtzen und (wo möglich) sichern.
Wenn Sie unsicher sind, was erlaubt ist: „schĂŒtzen & inventarisieren“ zuerst, „schliessen & kĂŒndigen“ spĂ€ter.

10) Schutz vor Betrug (rund um den Nachlass)

Nach einem Todesfall werden Angehörige gezielt unter Druck gesetzt: „dringende“ Rechnungen, Fake-Dienstleistungen, Fake-RĂŒckerstattungen, Fake-Notare.

  • Einfache Regel: nichts „aus Panik“ bezahlen. Quelle immer prĂŒfen (vorige Rechnung, Vertrag, offizielle Stelle, bekannte Nummer).
  • Vorsicht bei Formulierungen: „Dossier dringend“, „letzte Mahnung“, „bitte unterschreiben“, „FreigabegebĂŒhr“. Betrug nutzt Stress.
  • IBAN-Wechsel: besonders misstrauisch, wenn plötzlich ein neues Konto verlangt wird.
  • Falsche Anrufe: Wenn jemand „im Namen von Gemeinde/Bank/Kasse/Versicherung“ anruft: auflegen und ĂŒber eine offizielle Nummer zurĂŒckrufen.
  • Postdiebstahl: deshalb Briefkasten sichern; Post enthĂ€lt oft verwertbare Daten.
Wenn Sie ĂŒberfordert sind: Geben Sie Zahlungs-/AnrufprĂŒfungen fĂŒr ein paar Tage an eine Vertrauensperson ab. Das ist eine sehr wirksame Schutzmassnahme.

11) Nachlass: ohne Hektik (aber methodisch)

Der Nachlass dauert oft lĂ€nger — Ziel ist Risikoreduktion und Belege sammeln.

  • Nach Testament / Erbvertrag / VerfĂŒgungen suchen (Tresor, Notar, Familienordner).
  • SchlĂŒsselunterlagen sammeln: IdentitĂ€t, Zivilstand, Konten, Policen, VertrĂ€ge, Schulden, Eigentumsnachweise, Pensionskassenunterlagen.
  • In der Schweiz hĂ€ngt das Vorgehen oft vom Kanton ab: zustĂ€ndige Stelle identifizieren (Gemeinde/Kanton/Notar je nach Kontext) und klĂ€ren, welche Nachweise Banken und Dritte verlangen.
  • Keine irreversiblen Schritte zu frĂŒh (Verkauf, Schenkung, grosse KĂŒndigungen), bevor geklĂ€rt ist, wer handeln darf.
  • Bei Verdacht auf Schulden: vor formeller Annahme professionelle Beratung einholen.
Trennen Sie „Inventarisieren“ (Liste + Belege) von „Entscheiden“ (Annahme, Verkauf, KĂŒndigungen). Der erste Teil ist meist der sichere Teil.

HĂ€ufige Fragen (Schweiz)

Kurze Antworten, um Unsicherheit zu reduzieren.

Muss ich den Todesfall selbst „melden“?

Oft erledigen Spital/Pflegeheim oder Bestatter die Meldung, aber nicht in allen FĂ€llen. Fragen Sie explizit, wer Zivilstand/Gemeinde informiert — und bis wann.

Muss die Bestattung sehr schnell stattfinden?

HĂ€ufig wird innerhalb weniger Tage organisiert, aber es gibt je nach Ort Möglichkeiten (KĂŒhlung, Absprache mit Gemeinde). Wenn Sie gedrĂ€ngt werden, fragen Sie: „Welche Optionen gibt es, um 24–48 Stunden zu gewinnen?“

Wie viele Exemplare der Todesurkunde brauche ich?

Lieber zu viele als zu wenige: Banken, Versicherungen, Pensionskasse, AHV/IV, Vermieter, Anbieter. Bestellen Sie mehrere von Anfang an.

Ich bin GrenzgĂ€nger / es gibt Auslandkonten — ist das schlimm?

Nicht „schlimm“, aber es kann die Reihenfolge der Schritte verĂ€ndern (Banken, Steuern, Nachlass). Notieren Sie alles GrenzĂŒberschreitende frĂŒh und holen Sie bei Bedarf UnterstĂŒtzung.

Und wenn der Todesfall im Ausland passiert ist?

Dann laufen Schritte ĂŒber lokale Behörden + schweizerische Vertretung. Lassen Sie sich fĂŒhren (Behörden, Zivilstand, spezialisierte Bestatter).

Ich habe Angst, etwas falsch zu machen.

Halten Sie sich an das Trio: Sicherheit → Totenschein → ZustĂ€ndigkeiten klĂ€ren. Der Rest kann warten. Sie sind nicht zu spĂ€t.

Wenn es Ihnen sehr schlecht geht: 143 (Die Dargebotene Hand) ist 24/7 erreichbar. Sie dĂŒrfen anrufen, auch wenn Sie nicht wissen, was Sie sagen sollen.

NĂ€chste Schritte (Schweiz)

Velanora bietet praktische Informationen und keine Rechtsberatung. AblĂ€ufe und Fristen können je nach Kanton/Gemeinde variieren. Bei komplexen Situationen (international, Streit im Nachlass, unnatĂŒrlicher Tod) wenden Sie sich an qualifizierte Fachpersonen.