Erbrecht in der Schweiz (DE): Testament, Erben, Schulden, Erbenbescheinigung & kantonale Steuern
Diese Seite erklärt die wichtigsten rechtlichen Schritte nach einem Todesfall in der Schweiz (Bundesrecht, Zuständigkeiten nach Kanton): Wer erbt, wie Testament und Erbvertrag funktionieren, was die Pflichtteile (Revision per 1. Januar 2023) bedeuten, wie man mit Schulden umgeht und warum die Erbenbescheinigung in der Praxis häufig der Schlüssel für Banken und Behörden ist.
Wichtig: Die Schweiz funktioniert nicht wie ein „Probate“-System
In der Schweiz geht es nach dem Tod vor allem um die Feststellung der Erben, die Erbenoption (annehmen / ausschlagen / öffentliches Inventar) und — je nach Fall — um amtliche Nachweise wie die Erbenbescheinigung. Zuständigkeiten und Abläufe sind je nach Kanton (z.B. Friedensrichteramt, Bezirksgericht, Notariat) unterschiedlich.
Auf dieser Seite
- Kurzüberblick (Schweiz)
- Erste Schritte & Unterlagen
- Behörden, Notariat & Willensvollstrecker
- Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt?
- Pflichtteile & freie Quote (Revision 2023)
- Testament & Erbvertrag: Formen, Gültigkeit, Tipps
- Erbenoptionen: annehmen, ausschlagen, öffentliches Inventar
- Schulden, Gläubiger & überschuldete Nachlässe
- Erbenbescheinigung: wofür, woher, wie lange?
- Typische Fälle: Wohnung, Bank, Unternehmen, Vorsorge
- Erbschaftssteuer: Kanton statt Bund
- International: Vermögen/Erben im Ausland
- FAQ
- Offizielle Links
- Rechtlicher Hinweis
Kurzüberblick (Schweiz)
1) Erben können auch für Schulden einstehen
Wer den Nachlass annimmt, übernimmt grundsätzlich Aktiven und Passiven. Wenn Schulden möglich sind, sind Ausschlagung, öffentliches Inventar oder eine amtliche Liquidation (je nach Kanton/Umständen) zentrale Schutzinstrumente.
2) Pflichtteile: mehr Gestaltungsfreiheit seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 wurden die Pflichtteile der Nachkommen reduziert und jene der Eltern aufgehoben. Dadurch ist die freie Quote größer — dennoch bleiben Pflichtteile (u.a. für Ehegatten/registrierte Partner) relevant.
3) Erbenbescheinigung: oft entscheidend für Banken
Banken, Versicherungen und teilweise auch Behörden verlangen häufig eine Erbenbescheinigung als Nachweis, wer verfügen darf (insbesondere bei mehreren Erben).
4) Steuern: keine Erbschaftssteuer beim Bund, aber bei Kantonen
Die Schweiz kennt keine bundesweite Erbschaftssteuer. Ob und wie besteuert wird, hängt vom Kanton ab (und teils auch von Gemeinden). Ehegatten und direkte Nachkommen sind in vielen Kantonen begünstigt oder befreit, aber nicht überall identisch.
Wenn Sie Schulden vermuten: nicht vorschnell handeln
Bestimmte Handlungen (z.B. Vermögen verteilen, Gegenstände verkaufen) können spätere Schutzoptionen erschweren. Wenn Unsicherheit besteht, lesen Sie zuerst Erbenoptionen und holen Sie frühzeitig Rat ein.
Erste Schritte & Unterlagen
Ziel der ersten Tage: Situation sichern, Unterlagen sammeln und einen Überblick über Vermögen und Verpflichtungen schaffen. Das reduziert Verzögerungen bei Banken/Behörden.
Wichtige Unterlagen
- Todesurkunde (mehrere Kopien)
- Familienbüchlein / Zivilstandsdokumente
- Testament/Erbvertrag (falls vorhanden)
- Bankunterlagen, Depots, Versicherungen
- Hypothek/ Kredite, Leasing, offene Rechnungen
- Mietvertrag, Nebenkosten, Steuern
Praktische To-Dos (48–72h)
- Wohnung/Haus sichern (Schlüssel, Wertgegenstände)
- Dokumente bündeln (Ordner + digitale Kopien)
- Arbeitgeber/ Pensionskasse informieren (Leistungen abklären)
- Post/ Kontenüberblick vorbereiten (was läuft automatisch?)
- Letzten Wohnsitz notieren (Kanton ist oft zuständig)
Behörden, Notariat & Willensvollstrecker
Zuständigkeiten sind kantonal organisiert. Je nach Kanton sind Friedensrichteramt, Bezirksgericht, Notariat oder andere Stellen involviert. Häufige Themen: Erbenermittlung, Erbenbescheinigung, Inventar/Schutzmaßnahmen und bei Streitigkeiten gerichtliche Schritte.
Notar: wann er sinnvoll/zentral ist
- Immobilien im Nachlass, Hypotheken, Grundbuchfragen
- Testament/Erbvertrag interpretieren oder umsetzen
- Erbteilung und Vereinbarungen zwischen Erben
- Komplexe Vermögen/Steuerfragen (mehrere Kantone/ Ausland)
Willensvollstrecker (wenn eingesetzt)
Ein Willensvollstrecker kann den Nachlass verwalten und die testamentarischen Anordnungen umsetzen. Das kann Prozesse stark vereinfachen — besonders wenn viele Erben beteiligt sind oder Konflikte drohen.
Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt?
Wenn kein gültiges Testament/Erbvertrag vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sehr häufig ist die Konstellation Ehegatte/registrierter Partner + Nachkommen.
Häufigster Fall: Ehegatte + Kinder
Der Ehegatte erhält eine gesetzliche Quote (zusätzlich können Ansprüche aus dem Güterrecht dazukommen), die Kinder teilen sich den Rest in der Regel zu gleichen Teilen.
Ohne Kinder: andere Verwandte können erben
Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, kommen je nach Familienlage Eltern, Geschwister etc. in Betracht. Die Reihenfolge folgt gesetzlichen Parentel-Regeln.
Güterrecht vs. Erbrecht: erst Güterrecht, dann Erbmasse
Ein großer Teil der „Überraschungen“ entsteht, weil zuerst das Güterrecht (z.B. Errungenschaftsbeteiligung) abgewickelt wird. Erst danach steht fest, was tatsächlich in die Erbmasse fällt.
Pflichtteile & freie Quote (Revision 2023)
Pflichtteile schützen bestimmte nahe Angehörige. Seit 1. Januar 2023 gilt: Nachkommen haben einen reduzierten Pflichtteil, Elternkeinen Pflichtteil mehr, und für Ehegatten/registrierte Partner bleibt ein Pflichtteil bestehen.
Was das praktisch bedeutet
Die freie Quote ist größer geworden. Dadurch lassen sich z.B. unverheiratete Partner besser absichern, Vermögen gezielter verteilen oder Unternehmensnachfolgen flexibler planen — solange Pflichtteile eingehalten werden.
Testament & Erbvertrag: Formen, Gültigkeit, Tipps
In der Schweiz gibt es vor allem Testamente (einseitig) und Erbverträge (vertraglich, bindend). Die Formvorschriften sind entscheidend.
Testamentsformen (Schweiz)
- Eigenhändig (vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben)
- Öffentlich beurkundet (je nach Kanton vor Notar/Urkundsperson)
- Mündlich (Ausnahmefall in Notsituationen)
Erbvertrag: wofür gut?
Ein Erbvertrag eignet sich für familieninterne Lösungen (z.B. Unternehmensnachfolge, Vor-/Nacherbregelungen, gegenseitige Absicherung) und kann auch Verzichtsvereinbarungen enthalten. Er ist formell und bindet — daher meist mit fachlicher Begleitung.
Praxistipp: Testamente auffindbar machen
Hinterlegen Sie Hinweise (wo das Testament liegt), vermeiden Sie widersprüchliche Versionen und informieren Sie eine Vertrauensperson. Bei Unsicherheit hilft die zuständige Stelle im Kanton des letzten Wohnsitzes oder ein Notar.
Erbenoptionen: annehmen, ausschlagen, öffentliches Inventar
Die wichtigste Entscheidung ist oft, wie Sie mit dem Nachlass umgehen, insbesondere wenn Schulden nicht ausgeschlossen sind.
Frist: Ausschlagung häufig innerhalb von 3 Monaten
Grundsätzlich muss die Ausschlagung in vielen Fällen innert drei Monaten erklärt werden (Startpunkt hängt davon ab, wann Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren). Klären Sie die Frist im zuständigen Kanton frühzeitig.
Option A — Annahme
Sie übernehmen Vermögen und Schulden. Das ist sinnvoll, wenn der Nachlass klar positiv ist. Wenn Unsicherheit besteht, ist Vorsicht geboten.
Option B — Ausschlagung
Sie verzichten auf den Nachlass. Die Erbquote fällt dann nach den Regeln an nachrückende Erben oder es folgt eine amtliche Liquidation, wenn niemand annimmt.
Option C — Öffentliches Inventar / amtliche Liquidation (Schutzinstrumente)
Bei Unsicherheit über Schulden gibt es Instrumente, die Transparenz schaffen und das Risiko begrenzen können. Welche Variante möglich ist, hängt von Kanton und Situation ab — klären Sie das früh mit der zuständigen Behörde oder einem Notar.
Checkliste: grobe Aktiven/Passiven-Landkarte
- Immobilien + Hypotheken
- Bankkonten/Depots, Wertgegenstände
- Kredite, Leasing, Bürgschaften
- Steuern, Krankheits-/Pflegekosten, offene Rechnungen
- 2. Säule / 3a / Lebensversicherungen (Begünstigtenordnung)
Schulden, Gläubiger & überschuldete Nachlässe
Überschuldete Nachlässe sind der Hauptgrund, warum Ausschlagung oder Schutzmaßnahmen wichtig werden. Häufige „Überraschungen“: Steuerrückstände, private Darlehen, Garantien, Unternehmensverpflichtungen.
Warnsignale (praktisch)
- Betreibungen, Verlustscheine, laufende Verfahren
- Viele Kreditverträge, hohe Hypothek, Zahlungsrückstände
- Unklare Unternehmenslage, persönliche Garantien
- Fehlende Unterlagen, widersprüchliche Angaben
Sicherheitsprinzip: zuerst klären, dann verfügen
Wenn Zweifel bestehen: keine voreiligen Auszahlungen/Verkäufe. Stattdessen Überblick schaffen, zuständige Stelle kontaktieren und ggf. Schutzoptionen prüfen.
Erbenbescheinigung: wofür, woher, wie lange?
Die Erbenbescheinigung bestätigt amtlich, wer Erbe ist. In der Praxis ist sie häufig erforderlich, um Nachlasskonten zu verwalten, Verträge zu kündigen oder Ansprüche geltend zu machen.
Wofür sie typischerweise gebraucht wird
- Banken (Konten/Depots, Vollmachten, Sperren)
- Versicherungen (Auszahlungen/Ansprüche)
- Behörden/Institutionen (je nach Fall)
- Koordination der Erbengemeinschaft
Wo beantragen?
Bei der zuständigen Stelle im Kanton des letzten Wohnsitzes (Bezeichnungen variieren: Gericht, Friedensrichteramt, Notariat etc.). Rechnen Sie mit Bearbeitungszeit, besonders bei komplexen Familienverhältnissen oder Testamenten.
Mehrere Erben = Erbengemeinschaft
Bis zur Teilung bildet sich häufig eine Erbengemeinschaft. Viele Entscheidungen benötigen Abstimmung (oder einen Willensvollstrecker). Das ist oft der Grund, warum Prozesse „hängen“ — planen Sie Kommunikation und Zuständigkeiten früh.
Typische Fälle: Wohnung, Bank, Unternehmen, Vorsorge
Wohnung/Haus (Miete oder Eigentum)
- Miete: Kündigungsfristen prüfen, Kommunikation mit Vermieter sauber dokumentieren.
- Eigentum: Hypothek/Unterhalt/Grundbuch klären. Notarische Begleitung kann hier viel Zeit sparen.
Bankkonten & Zugänge
Banken können nach Meldung des Todesfalls Verfügungen einschränken und Nachweise verlangen. Ein vollständiges Dossier (Todesurkunde, Zivilstandsdokumente, Erbenbescheinigung) reduziert Reibung.
Unternehmen / Selbständigkeit
Hier entstehen Risiken durch Verträge, Haftungen, Bürgschaften und laufende Verpflichtungen. Ziehen Sie früh eine Fachperson (Treuhand/Notar/Anwalt) bei.
Vorsorge (2. Säule / 3a) & Lebensversicherung
Viele Leistungen folgen einer eigenen Begünstigtenordnung und fallen nicht zwingend automatisch in die Erbmasse. Kontaktieren Sie Pensionskasse/Versicherer mit Todesurkunde und lassen Sie schriftlich bestätigen, welche Leistungen an wen fliessen.
Erbschaftssteuer: Kanton statt Bund
In der Schweiz wird die Erbschaftssteuer im Regelfall kantonal (und teils kommunal) geregelt. Es gibt große Unterschiede je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad.
Typische Muster (kantonal unterschiedlich)
- Ehegatten/registrierte Partner sind häufig steuerbefreit.
- Direkte Nachkommen sind in vielen Kantonen befreit, aber nicht überall identisch.
- Nicht verwandte Begünstigte zahlen oft deutlich höhere Sätze.
Praxis-Tipp: Kantonale Zuständigkeit sauber klären
Je nach Vermögensart (z.B. Immobilien) können unterschiedliche kantonale Regeln relevant werden. Bei mehreren Kantonen oder Auslandsbezug lohnt sich professionelle Steuer-/Notarberatung.
International: Vermögen/Erben im Ausland
Sobald Vermögen im Ausland liegt, Erben im Ausland wohnen oder mehrere Staatsangehörigkeiten im Spiel sind, wird es komplex (Kollisionsrecht, Anerkennung von Dokumenten, Doppelbesteuerung, Pflichtteilsfragen).
Bei internationalem Bezug: früh Spezialisten einbeziehen
Internationaler Bezug kann zu unerwarteten Ergebnissen führen (anwendbares Recht, Pflichtteile, Steuern). Ein spezialisierter Notar/Anwalt ist hier dringend empfehlenswert.
FAQ
Wie lange dauert eine Nachlassabwicklung in der Schweiz?
Das hängt stark von Kanton, Anzahl Erben, Nachlasskomplexität (Immobilie/Unternehmen), Testament sowie möglichen Schulden oder Streitigkeiten ab. Selbst einfache Fälle benötigen häufig Wochen bis Monate.
Kann ich Gelder für dringende Rechnungen (z.B. Bestattung) abheben?
Banken handhaben das unterschiedlich. Häufig werden Belege und Nachweise verlangt. Wenn Schulden möglich sind, vermeiden Sie Handlungen, die später Schutzoptionen erschweren könnten.
Ich vermute Schulden — was ist mein erster Schritt?
Zuerst: keine voreiligen Verfügungen, Überblick schaffen (Aktiven/Passiven), zuständige Stelle kontaktieren, Fristen prüfen und ggf. Ausschlagung/öffentliches Inventar/amtliche Liquidation abklären.
Erbt ein unverheirateter Partner automatisch?
In der Regel nein. Ohne Testament/Erbvertrag besteht meist kein gesetzliches Erbrecht. Zudem kann die kantonale Steuerbelastung für nicht verwandte Begünstigte hoch sein.
Offizielle Links
Verlässliche Startpunkte (offizielle Quellen):
- Schweizer Behördenportal zu Erbschaft/Nachlass (ch.ch)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (gesetzliche Grundlagen) (fedlex.admin.ch)
Tipp: Suchen Sie zusätzlich die kantonale Seite zu „Erbschaft / Nachlass“ am letzten Wohnsitz (z.B. Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft etc.), da Formulare, Zuständigkeiten und Merkblätter kantonal geregelt sind.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum Schweizer Erbrecht und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Notariatsberatung. Regeln und Abläufe können je nach Kanton und Einzelfall stark variieren (Güterrecht, Pflichtteile, Auslandbezug, Unternehmensnachfolge, Streitigkeiten usw.). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich an eine zuständige Behörde oder eine Fachperson (Notar/Anwalt/Treuhand).